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Die Wege der Kelten Hier ist der Platz, um rund um die Themen Celtoi, CR, heutiges Druidentum, keltische Mythologie und Religion usw. zu diskutieren

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Alt 19.11.2008, 14:03   #21 (permalink)
Nebelkrähe
 
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Zitat:
Zitat von Merienptah Beitrag anzeigen
Ich finde es zum Beispiel echt traurig dass die Swastika (das Hakenkreuz) selbst von gläubigen Hindus hierzulande in keiner Weise verwendet werden darf,
Was zu beweisen wäre. Ich weiß es nicht, übrigens. Davon ab geh ich auch nicht nach Indien und verlange Rindfleisch im Hindurestaurant.
Hier geht's aber nicht um die Swastika sondern um das Ding, das aussieht wie ein Fadenkreuz. Nicht schade drum. Welcher Depp will sich sowas eigentlich freiwillig umhängen?

Unverfänglich unbesorgte Grüße

Oder sollten "wir" Copyright auf "unsere" Symbole anmelden
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insprinc schublandun.
wetterleuchten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2008, 14:08   #22 (permalink)
Wanderer
 
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@Merienptah: Beim Hakenkreuz verstehe ich es ja, das ist DAS Symbol, was auch schon von Hitler verwendet wurde. Das wird von jedem Bürger (außer er hat wirklich keine Bildung) mit dieser Zeit in Verbindung gebracht. Aber Symbole wie z.B. der Thorshammer sind doch bestimmt erst bei den Neo-Nazis (vermehrt) aufgetaucht und viele Leute wissen überhaupt nicht, was er überhaupt bedeutet, ob es jetzt darauf hinweist, dass man Heide oder Nazi ist, beide Bedeutungen sind mMn eher unverbreitet, außer bei Leuten, die sich damit beschäftigen.

Lustig wird's erst, wenn die Nazis plötzlich mit Kreuzen rumrennen und T-Shirts tragen, auf denen steht "I love Jesus more than Odin", weil alles germanische verboten ist...


Gruß, Jaltix
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Jaltix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2008, 14:28   #23 (permalink)
hem netjer tepi
 
Benutzerbild von Merienptah
 
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Ob das Hakenkreuz jetzt DAS Symbol der Nazis ist oder nicht, spielt meiner Meinung nach keine Rolle. Das Zeichen an sich is weitaus älter (6000 Jahre) und hat eine ganz andere Bedeutung. Nur weil jemand daherkommt und dem Symbol einen anderen als den ursprünglichen Symbolcharakter gibt ist das Zeichen als Solches noch lange nicht schlecht und der ursprüngliche Zeichenwert ist deswegen noch lange nicht automatisch ausgelöscht.
Deswegen kann und darf man meiner Meinung nach einzelne Zeichen (die mittlerweile kulturhistorisch mehrere Bedeutungen haben) nicht einfach so verbieten.
Und es geht hier nicht ausschliesslich um das Hakenkreuz oder das Keltenkreuz (also das, welches dem Fadenkreuz so ähnelt), es gibt eine vielzahl anderer alter Symbole die mittlerweile in Deutschland wegen ihrem Bezug zum NS Regime verboten wurden oder deren legale Verwendung stark eingeschränkt wurde...
Zum Beispiel Hakenkreuz, Keltenkreuz, Sonnenkreuz, Sig-Rune, Odal-Rune und Wolfsangel (nur in Wappen erlaubt). Es sind noch Weitere Zeichen nur in bestimmten Zusammenhängen gestattet.
Ich finde es einfach unklug seitens der Gesetzgebung Symbole zu verbieten. Man sollte sich weniger um Symbole kümmern sondern mehr um Straftäter und Straftaten im Allgemeinen.
Das Hakenkreuz oder das Keltenkreuz haben niemandem bisher geschadet, es waren die Menschen die sich das Zeichen zu Eigen gemacht haben...!
Deswegen sollten diese Menschen bestraft werden und nicht die Symbole.

(das ist ja genauso "dumm" wie in manchen muslimischen Staaten die Krawatte verboten ist, weil der Krawattenknoten als Christliches Symbol gedeutet wird)
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Merienptah ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2008, 15:23   #24 (permalink)
Sepanios (kelt."Schüler")
 
Registriert seit: 24.01.2007
Beiträge: 342
´ne Swastikadiskussion hatte ich schonmal mit ´nem Deppen warum er anstatt solcher:
http://www.tartanplace.com/tartanill...nsSwastika.GIF

die ekligen eckigen Dinger bevorzugt... er meinte die gefielen ihm "stilistisch" besser... Pappnase!

genau sowas meine ich mit sich MÜHE geben sich ANSTRENGEN. Nicht Naiv sein, sich distanzieren und nicht vereinnehmen lassen!

Ich bin jedenfalls froh auf Nazi-demostrationen keine Keltenkreuze mehr ertragen zu müssen (Ich geh übrigens höchstens als Gegendemonstrant zu sowas hin!)
Samonios ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2008, 20:27   #25 (permalink)
Tawarhel
 
Registriert seit: 30.11.2007
Beiträge: 209
Das "stilisierte Keltenkreuz" erinnert mich ebenfalls nur an ein Fadenkreuz. Fadenkreuze sollten verboten werden!
Der Vorspann von "Tatort" würde endlich geändert.



Eine Verfassungsgerichts-Entscheidung zu Art. 4, Abs. 1, GG, lautet: "Zur Religionsausübung gehören nicht nur kultische Handlungen und die religiösen Bräuche - wie Gottesdienst, Gebete, Empfang von Sakramenten, Prozessionen -, sondern auch die religiöse oder nichtreligöse Erziehung, freireligiöse oder atheistische Feiern und andere Äußerungen des religiösen und weltanschaulichen Lebens."

Eventuell beim Betreten einer Schule diese andere Äußerung unter'm Hemd verschwinden lassen; siehe "Kopftuchverbot"

Hoch lebe der unverfängliche Kontext!

Lösungsorientierte Grüße
Thorleif ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2008, 22:59   #26 (permalink)
fee
feenomen
 
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ächz*

ein Grund findet sich immer, egal ob ein Symbol oder ein Wort oder ein Ort,

so don`t panic, Ersatz gibet mannigfaltig, wenn dann alles verboten ist, ist wieder alles erlaubt, Oder?

erlaubte Heckengrüssle(tm) die fee
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erdnah höllenfern schattenfroh sonnengeil

sehen was ist, was ist darf sein und was sein darf, verändert sich
fee ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2008, 01:31   #27 (permalink)
Grinch vom Dienst
 
Benutzerbild von Celeborn
 
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Zitat:
Ich finde es zum Beispiel echt traurig dass die Swastika (das Hakenkreuz) selbst von gläubigen Hindus hierzulande in keiner Weise verwendet werden darf, obwohl es im Sanskrit ein 6000 Jahre alter Glücksbringer ist. *kopfschüttel*
Kleine Annekkdote dazu...
Als die Deutschen die EU Ratspräsidentschaft turnusmäßig übernahmen, versuchten sie die Swasika Europaweit durch die EU verbieten zu lassen und kamen damit fast durch...
Aber die Inder in Europa....tztztztz....wie konnten die es nur wagen dagegen in Brüssel zu klagen und dann auch noch recht zu bekommen....
Ich bin mir nicht sicher ob das Urteil schon wirksam sein soll, aber es sieht so aus das EUROPAWEIT die Swasika als Religiöses Symbol NICHT verboten werden kann....Nur im NS Kontext bleibt sie Strafbar.....
Bundesrecht bricht Länderrecht und EU Recht bricht Bundesrecht....
Von Daher ist diese Rot Grüne Initiative sogar nach hinten losgegangen....Hätten die Herren mal nachgedacht hätte man das auch einvernehmlich regeln können.
Aber das kommt davon weill die Herren Politiker in ihren hohen Sphären zum Aktionismus neigen....
Auch unsere jetzige Regierung.
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Celeborn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2008, 01:47   #28 (permalink)
hem netjer tepi
 
Benutzerbild von Merienptah
 
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Tja, als ob die Herren Politiker nichts wichtigeres zu tun hätten...
Aber es amüsiert mich dass die deutsche Verbotswut und ihr Reglementierungsdrang mal ein Schuss in den Ofen waren. *lach*
Erst nachdenken, dann handeln...
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Merienptah ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2008, 10:00   #29 (permalink)
°Celtoi°
 
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So Leute,

da ich in Karlsruhe lebe habe ich eben kurz entschlossen bei der Pressestelle des Bundesgerichtshofs angerufen
und gefragt ob ich einen Termin vor Ort bekommen kann um da dann genau zu klären was, wie und warum.

Man hat mein Anliegen und meine Telefonnummer notiert und meldet sich noch heute bei mir.
Ich habe mir mal erlaubt für eine Interessengemeinschaft von 3 Foren zu sprechen die gerne
mehr darüber wissen möchten.



Hier die original Pressemitteilung:

Nr. 209/2008

Isoliertes Verwenden eines stilisierten Keltenkreuzes grundsätzlich strafbar

Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte im Rahmen eines Vorlageverfahrens über die Frage zu entscheiden, ob das öffentliche Verwenden eines stilisierten Keltenkreuzes - die Darstellung eines gleichschenkligen Balkenkreuzes, um dessen Schnittpunkt ein Ring gelegt ist -, das von der verbotenen verfassungsfeindlichen "Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit" (VSBD/PdA) als Emblem benutzt wurde, auch dann den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB) erfüllt, wenn das Symbol isoliert, d. h. ohne konkreten Hinweis auf die verbotene Organisation öffentlich verwendet wird. Der Senat hat die Frage im Grundsatz bejaht.

Der Mehrdeutigkeit des Keltenkreuzes, das nicht nur in stilisierter Ausgestaltung Emblem der verbotenen VSBD/PdA war, sondern auch als unverfängliches Symbol, insbesondere in kulturhistorischen oder religiösen Zusammenhängen- wenngleich insoweit eher selten als stilisiertes Zeichen - verwendet wird, kann nach Auffassung des Senats nicht dadurch Rechnung getragen werden, dass die Anwendbarkeit des § 86 a StGB auf Fälle beschränkt wird, in denen das stilisierte Keltenkreuz einen konkreten Bezug zur verbotenen Organisation aufweist. Eine solchermaßen vorgenommene Einengung des Straftatbestands liefe dem weit gespannten Schutzzweck der Norm zuwider und böte insbesondere Anhängern der VSBD/PdA vielfältige Möglichkeiten, das stilisierte Keltenkreuz straflos wieder als Symbol der verbotenen Vereinigung im öffentlichen Leben zu etablieren. Dieser Gefahr kann wirksam nur durch ein generelles Verbot der Verwendung des stilisierten Keltenkreuzes in der Öffentlichkeit begegnet werden.

Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten allerdings in Fortführung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur verfassungskonformen Auslegung des § 86 a StGB dann, wenn die äußeren Umstände der Verwendung des Symbols eindeutig ergeben, dass der Schutzzweck des § 86 a StGB nicht tangiert, also das Symbol offenkundig in einem unverfänglichen Zusammenhang gebraucht wird.

Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08

Oberlandesgericht Nürnberg - Beschluss vom 18. März 2008 - 2 St OLG Ss 12/08 (Int. Az.: 15/08)

Karlsruhe, den 14. November 2008

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Bran ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2008, 12:53   #30 (permalink)
°Celtoi°
 
Registriert seit: 30.01.2007
Beiträge: 611
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So, habe eben eine Antwort erhalten.

Der Beschluss selber dazu ist noch nicht online,
erst in dem wird ausführlich stehen über mehrere Seiten was beschlossen wurde.

Sie kämpfen mit einem technischen Fehler, zu finden wird er dann hier sein:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...e=dokument.pdf

Die Seite davor mit dem Pressetext und dem Link oben:
Pressemitteilung Nr.*209/08 vom*14.11.2008

Die Seite der Pressemitteilungen ansich, der 209/08 ist es:
Übersicht

Sollten dann noch Fragen über bleiben geht es nur über eine Rechtsauskunft,
der Pressestelle selber ist es untersagt hierzu Stellung zu nehmen.

Tj, kleiner Mann was nun ?
Bran ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2008, 20:08   #31 (permalink)
]TtUpAk HcIlMeIz[
 
Benutzerbild von Raven
 
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Nur mal eben ne kleine Frage: Der Unterschied zwischen nem stilisierten Keltenkreuz und dem anderen ist, dass ersteres zwei gleichlange Balken mit nem Kreis drum hat und das andere zwei unterschiedliche lange, so kreuztypisch halt? Of nie?
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Childhood is not from birth to a certain age and at a certain age
The child is grown, and puts away childish things.
Childhood is the kingdom where nobody dies.
~Edna St.Vincent Millay, 1937~

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Alt 24.11.2008, 20:27   #32 (permalink)
hem netjer tepi
 
Benutzerbild von Merienptah
 
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Dieses Zeichen ist verboten. http://upload.wikimedia.org/wikipedi...ltic-cross.png Das "normale" Keltenkreuz bleibt von dem Verbot vorerst verschont.


Mist, ich stell grad fest das ist sogar dort gelöscht worden. *kopfschüttel*
Also verboten ist das gleichschenklige Kreuz. Also das mit vier gleichlangen Seiten.
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Merienptah ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2008, 20:30   #33 (permalink)
]TtUpAk HcIlMeIz[
 
Benutzerbild von Raven
 
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Der Link funzt net. Mit nem einfachen Ja oder nein wär ich aber auch zufrieden *gg*
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Alt 24.11.2008, 20:36   #34 (permalink)
hem netjer tepi
 
Benutzerbild von Merienptah
 
Registriert seit: 01.10.2008
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 335
Ja das Bild wurde bei Wiki auch gelöscht. Wohl wegen dem neuen Gesetz.

Also Das auf dem Foto bleibt bislang von dem Gesetz verschont.
Ich hab das Verbotene auch noch als Bild mag das aber wegen dem Verbot hier nicht mehr öffentlich machen um uns allen Ärger zu ersparen.
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg kelten_kreuz.jpg (42,3 KB, 2x aufgerufen)
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Merienptah ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2008, 03:35   #35 (permalink)
Grinch vom Dienst
 
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Das bleibt ab zu warten....
Stilisiert kann viel heißen und das wird erst in den Landesverordnungen geschehen.
Das größere Problem sehe ich darin das wer EINE Version verboten ist eine Stigmatisierung als Rechts für alle erfolgt.
Ach ja...
Wir reden vom gleichschenkeligen Keltenkreuz und nicht von der rein Christlichen Variante mit verlängertem unteren Schenkel.
DIE wird NIE verboten werden....Warum wohl?
Der Begriff Stilisierung soll wohl die unverziehrten betreffen

Folgendes ist NICHT gemeint(Christliche Version.)

Folgendes ist in verschiedenen Versionen gemeint:

Und da geht es los....Welche Versionen genau....
__________________

Geändert von Celeborn (25.11.2008 um 03:46 Uhr)
Celeborn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2008, 03:47   #36 (permalink)
Grinch vom Dienst
 
Benutzerbild von Celeborn
 
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Folgende könnten bereits betroffen sein...Je nach Definition von STILISIERT.

DAs man von Antifalern bereits heute als Nazi für diese Varianten angemacht wird lasse ich mal absichtlich nicht beiseite....Denn hier wird eine Stigmatisierung die bereits erfolgt ist Gesetzlich untermauert und wer erwartet das der kleine unwissende Bürger, der sich damit nicht befasst da differenziert, ist Weltfremd.
Wie der Bürger denkt kann man daran sehen das ich als Freenet Reseller mich verteidigen muß das Freenet das NAZISYMBOL Triskele als logo haben würde. (dabei soll das ein Stilisierter Würfel sein.)
Und ich bin da nicht der einzige...
Ach ja....Solange als Strafbar gekennzeichnet und zwecks aufklärung ist die Darstellung in JEDER Version erlaubt.
__________________

Geändert von Celeborn (25.11.2008 um 03:58 Uhr)
Celeborn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2008, 13:38   #37 (permalink)
Sepanios (kelt."Schüler")
 
Registriert seit: 24.01.2007
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Ich habe dazu gerade etwas bei celtoi.net geschrieben...

bitte sucht mir doch zu diesem Zweck möglichst viele historische Radkreuze heraus, am besten aus der La tene Zeit, aber auch gallo-römische falls ihr welche finden könnt und piktische. Hallstattzeitliche sind auch okay, irische bitte nur möglichst frühe...

wenn ihr welche finden könnt, möglichst mit Herkunft und Zeit Datierung an mich schicken.

Ich mache meinerseits eine Liste.
Samonios ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2008, 20:14   #38 (permalink)
Trancetanzbär
 
Benutzerbild von Morrigan75
 
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Beiträge: 26
Es gibt Leute, die die von Celeborn (sehr schönen übrigens! ) geposteten Kreuze auf den Arm tätowiert haben. Müssen die sich die dann im Falle eines Verbots rausschneiden lassen?
Morrigan75 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2008, 12:09   #39 (permalink)
Sepanios (kelt."Schüler")
 
Registriert seit: 24.01.2007
Beiträge: 342
die werden alle von Staatswegen zwangsamputiert!

*autsch* nein aber die dürfen nicht mehr nackt ´rumrennen, schon garnicht bei Demos rechtsradikaler Organisationen...

auch Nacktfotos dürfen dann nicht mehr in (politisch) verfänglichem Kontext gezeigt werden.
Samonios ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2008, 13:22   #40 (permalink)
Grinch vom Dienst
 
Benutzerbild von Celeborn
 
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Und man kann des Badestrandes verwiesen werden.
__________________
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