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Runen "Runen raunen rechten Rat"-Sie sind nicht nur ein altens Schriftsystem, sondern gelten auch als wirksames Werkzeug der Wahrsagung.

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Alt 04.12.2007, 14:31   2 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1 (permalink)
Guggeda
 
Registriert seit: 04.12.2007
Ort: Schweiz
Beiträge: 5
Sowilo verboten

Hallo zusammen,

Ich mache mir derzeit gedanken um ein tattoo.
ich weiss noch nicht genau was es für ein motiv sein soll aber es soll runen enthalten. unter anderem kann ich mich sehr gut mit der rune sowilo identifizieren. nun bin ich mir aber über die rechtslage nicht ganz im klaren.
ich wohne in der schweiz, bei uns ist es meines wissens kein problem. aber ich habe nun schon auf verschiedenen webseiten gelesen, dass die rune (auch einzeln) in deutschland verboten ist und dass man für das tragen dieses symbols in der öffentlichkeit geldstrafen oder bis zu 3 jahren haft kassieren kann.
sowilo wird ja auf verschiedene arten dargestellt. ist denn jede verboten?
ich konnte bis jetzt keine gescheite seite finden auf der ich eine antwort bekomme. ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Asaheil
Asaheil ist offline  
Alt 04.12.2007, 14:41   #2 (permalink)
Exilpfälzerin
 
Registriert seit: 09.02.2007
Ort: 95028 Hof
Beiträge: 26
Ganz grob ist es so, dass du die Rune tragen darfst, wenn der Grund nichts mit Rechtsradikalismus zu tun hat.
Das Problem ist aber, dass die meisten Leute nicht wissen, dass auch Nichtextremisten Runen verwenden, von daher würde ich versuchen sie ein bisl zu "verstecken", vielleicht in Form einer Binderune o. ä., dann kommt keiner auf doofe Gedanken.

Irina
Irina ist offline  
Alt 04.12.2007, 14:51   #3 (permalink)
Mediomatrikerin
 
Registriert seit: 22.01.2007
Ort: im Pfälzer Wald
Alter: 24
Beiträge: 233
Je nach dem, wo du das Tattoo stechen lässt, kannst du es ja auch einfach mit Kleidung bedecken.
LadyAliset ist offline  
Alt 04.12.2007, 14:53   #4 (permalink)
Guggeda
 
Registriert seit: 04.12.2007
Ort: Schweiz
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von Irina Beitrag anzeigen
Ganz grob ist es so, dass du die Rune tragen darfst, wenn der Grund nichts mit Rechtsradikalismus zu tun hat.
Hallo Irina

Vielen Danke für deine Antwort.
Bist du dir da ganz sicher?
Verbotene Symbole
Hier ist die Rune zum Beispiel ganz klar als "Strafbar" markiert und nicht nur als "Bedingt strafbar" wie zum beispiel Odal.

Aber falls du recht hast bin ich beruhigt, denn mit Rechtsradikalismus wird mein Tattoo ganz bestimmt nichts zu tun haben.
Asaheil ist offline  
Alt 04.12.2007, 16:39   #5 (permalink)
Exilpfälzerin
 
Registriert seit: 09.02.2007
Ort: 95028 Hof
Beiträge: 26
Ist zumindest meine Information diesbezüglich. Sollte jemand was anderes wissen, lass ich mich gerne belehren.
Irina ist offline  
Alt 04.12.2007, 17:09   #6 (permalink)
Wille zur Macht
 
Benutzerbild von Hugin
 
Registriert seit: 30.01.2007
Beiträge: 314
Zitat:
Zitat von Asaheil Beitrag anzeigen

Aber falls du recht hast bin ich beruhigt, denn mit Rechtsradikalismus wird mein Tattoo ganz bestimmt nichts zu tun haben.
Es ist verboten, dieses Zeichen in der Öffentlichkeit zu zeigen. Selbst wenn du es dir an vesteckter Stelle tätowieren läßt, kann es immer noch in bestimmten Situationen, z.B im Schwimmbad oder beim Sport, von anderen wahrgenommen werden. Auch wenn die nichts sagen sollten, werden sie dich wahrscheinlich trotzdem in eine bestimmte Schublade stecken.

Wenn du soviel Wert auf die Sig-Rune legst, dann hänge sie dir doch lieber um den Hals oder trage sie in einer Form, wo sie sich bei Bedarf auch abnehmen läßt.
__________________
Warum ist so viel Leugnung, Verleugnung in eurem Herzen? so wenig Schicksal in eurem Blicke?
Und wollt ihr nicht Schicksale sein und Unerbittliche: wie könntet ihr einst mit mir siegen?
Und wenn eure Härte nicht blitzen, schneiden und zerschneiden will: wie könntet ihr einst mit mir schaffen?
Alle Schaffenden nämlich sind hart. ~ F. Nietzsche
Hugin ist offline  
Alt 04.12.2007, 17:32   #7 (permalink)
Guggeda
 
Registriert seit: 04.12.2007
Ort: Schweiz
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von Hugin Beitrag anzeigen
Es ist verboten, dieses Zeichen in der Öffentlichkeit zu zeigen.
ist die rune in dieser forum auch verboten? oder nur mit dem waagerechten strich in der mitte so wie sie von der SS verwendet wurde?

Zitat:
Zitat von Hugin Beitrag anzeigen
Wenn du soviel Wert auf die Sig-Rune legst, dann hänge sie dir doch lieber um den Hals oder trage sie in einer Form, wo sie sich bei Bedarf auch abnehmen läßt.
darum möchte ich mich hier ja zu erst schlau machen. diese entscheidung treffe ich erst noch ;-)
Asaheil ist offline  
Alt 04.12.2007, 17:42   #8 (permalink)
*gähn*
 
Benutzerbild von Abendstern
 
Registriert seit: 20.01.2007
Ort: Bamberg
Beiträge: 1.011
Ich denke das diese Rune - ebenso wie die Swastika - in mehreren Ausführungen verboten ist. Wenn ich mich recht erinnere, sind diese Zeichen verboten, sobald man sie auch entfernt dem "Original" zuordnen kann.

Schon schwer - aber ich habe schließlich eine Lösung mit Sowilo gefunden, die für mich sehr passend ist. Du findest bestimmt auch eine Möglichkeit.
__________________
- meow -
Abendstern ist offline  
Alt 04.12.2007, 19:37   #9 (permalink)
Wirrvogel
 
Benutzerbild von HagenVonTronje
 
Registriert seit: 21.01.2007
Alter: 32
Beiträge: 15
:-)

Das Verbot ist geregelt in §86 und 86a, und JA, du würdest bei entsprechenden Ordnungskräften Ärger bekommen. Und wenn man dich nur aufhält um die Sache zu klären, denke ich wird das mit der Zeit läßtig
__________________
An anderer Unglück ergötze dich nie, im Gegenteil wend es zum Guten; Wo Not du erkannt hast nimm ihrer dich an. Und gib selbst dem Feinde dann Frieden >EDDA<
HagenVonTronje ist offline  
Alt 04.12.2007, 22:53   #10 (permalink)
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.01.2007
Alter: 32
Beiträge: 2.370
mal blöd gefragt: was will denn die obrigkeit dagegen tun, wenn sich das jemand tätowiert und damit rumrennt? arm abhacken? *chrchr*
amala krähenfeder ist offline  
Alt 04.12.2007, 23:33   #11 (permalink)
Wille zur Macht
 
Benutzerbild von Hugin
 
Registriert seit: 30.01.2007
Beiträge: 314
Keine Ahnung. Aber ich könnte mir vorstellen, daß sich dieser Jemand nach dem verbüßen seiner Haftstrafe die Tätowierung anschließend freiwillig entfernen läßt.
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Hugin ist offline  
Alt 05.12.2007, 00:10   #12 (permalink)
Somersetswampthing
 
Benutzerbild von Andy
 
Registriert seit: 18.02.2007
Ort: bei Bonn
Alter: 38
Beiträge: 167
Verboten?!?

Kommt immer darauf an, wie es getragen wird und in welchem Zusammenhang.

Was ist mit den genialen Rockern von "KISS"? (für "Unwissende" - das Doppel-S im Namenszug sieht besagten Runen nicht unähnlich..." Also ich habe ein schwarzes Band-Shirt mit rotem Schriftzug - trage es auch gelegentlich, sogar in Kombination mit BW-Stiefeln - und bin noch nie von Polizei und Co. angemacht worden.

Lass sie dir tätowieren wenn sie DIR gefallen - und lass unsinnige Gesetze unsinnige Gesetze sein! Lebe aber auch damit, das es eventuell Konsequenzen habe kann - weniger von Seiten der Polizei, aber es gibt halt immer hirnlose Idioten die erst zuhauen und dann fragen. Wenn überhaupt.
Andy ist offline  
Alt 05.12.2007, 00:36   #13 (permalink)
Heidschnuckel
 
Benutzerbild von herrlarsen
 
Registriert seit: 04.02.2007
Ort: Duisburg
Alter: 32
Beiträge: 81
Die historisch am besten belegte Form der Rune Sowilo war meines Wissens nach die hier unten mit den drei Balken, die dürfte (schon aufgrund der völlig anderen Optik als die Sigrune) nicht verboten sein, wird übrigens ja auch hier im Forum benutzt ohne dass dies als rechtlich bedenklich gesehen wird (links am Rand im futhark).

Die zweite Form unten ist nur eine Variante davon die ebenfalls auch in historischen Inschriften zu finden ist, da ist oben nur ein zusätzlicher Balken drangehängt, vielleicht kannst Du Dich damit ja auch anfreunden? Die ist der Sigrune dann so unähnlich dass Du vermutlich damit noch nicht mal bei den im vorherigen Beitrag erwähnten "hirnlosen Idioten" anecken dürftest.

Gruß, Lars
Angehängte Grafiken
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herrlarsen ist offline  
Alt 05.12.2007, 00:46   #14 (permalink)
Wille zur Macht
 
Benutzerbild von Hugin
 
Registriert seit: 30.01.2007
Beiträge: 314
Das erinnert mich in gewisser Form an meinen alten Schieß-Ausbilder, seines Zeichens Ex-Sergeant der US-Army, der nach dem Abzug der Alliierten in Deutschland geblieben ist. Der meinte auch, daß die Polizei ihm überhaupt nichts könnte, wenn er sie auf seinem Grundstück mit der Pistole im Holster empfing. Immerhin handelte es sich ja um befriedetes Besitztum und er besaß für alle seine Schußwaffen die behördlichen Genehmigungen. Außerdem war er Mitglied der amerikanischen Rifle Association.

Irgendwann hat ihn die Polizei dann mal nach einer Feier in seinem Auto gestoppt und nach erfolgter Alkoholkontrolle und anschließendem Gerichtsverfahren war nicht nur der Lappen weg, sondern auch die Knarren. Denn er erfüllte nicht mehr die notwendige Zuverlässigkeit, welche der Staat bei Waffenbesitzern vorausetzt.

Fazit der Geschichte: Wenn man unbedingt alle Grauzonen ausloten muß, kann der Schuß auch nach hinten losgehen.
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Hugin ist offline  
Alt 05.12.2007, 09:07   #15 (permalink)
Guggeda
 
Registriert seit: 04.12.2007
Ort: Schweiz
Beiträge: 5
vielen dank für eure antworten

herrlarsen: danke! das war genau das was ich wissen wollte
Asaheil ist offline  
Alt 05.12.2007, 21:19   #16 (permalink)
Setian
 
Benutzerbild von Daelach
 
Registriert seit: 17.11.2007
Ort: Hamburg
Alter: 35
Beiträge: 129
verboten ist sie ALS ABZEICHEN. Sofern man sich Sowelo einzeln tätowieren läßt, kann das schnell zum Problem werden; allerdings ist im §86a beispielsweise Kunst ausgenommen. Ich habe ein komplettes Futhark um den Oberarm, natürlich MIT Sowelo, und da es ganz offensichtlich nicht als Abzeichen gebraucht wird, ist es auch nicht verboten.

Im übrigen wären bei so strenger Auslegung es auch verboten, einen text in Runen zu schreiben, da er unvermeidlich auch den Buchstaben S enthielte.

Wenn auf den Polizei-Webseiten Sowelo als "immer verboten" dargestellt wird, dann gilt das im Zusammenhang mit §86a, und das heißt eben "Abzeichen". Ein Keltenkreuz als Abzeichen etwa wäre legal, sofern kein rechtsextremistischer Bezug besteht. Sowelo ALS ABZEICHEN ist jedoch immer verboten, mit oder ohne rechtsextremistischem Bezug.

Da man eine einzelne Sowelo-Rune schwerlich anders als als Abzeichen auffassen kann, bekäme man mit so einer Tätowierung sicherlich Probleme - sofern man sie in der Öffentlichkeit sichtbar trägt.

Ich würde ja schon aus Gründen der Arbeitssuche auf die Tshirt-Grenze achten.

*winks* Daelach
__________________
~ xeper ~
Daelach ist offline  
Alt 16.02.2008, 20:31   #17 (permalink)
Neugieriges Pflock-Goggle
 
Registriert seit: 10.02.2008
Ort: badisch-schwäbische west-ostgrenze
Beiträge: 7
kann mich da nur meinem vorredner anschließen.
da ich selbst bei den "hirnlosen idioten" einige zeit lang aktiv war kann ich deßbezüglich nur sagen dass diverse runen (z.b. sowilo, tiwaz,othala) nicht verboten sind, solange sie z.b. in einem runenband bzw. als schriftzeichen in einem satz oder wort verwendet werden.

die runen jeweils einzeln (sichtbar in der öffentlichkeit) tätowiert würde wohl früher oder später ein gerichtsverfahren nach sich ziehen in dem wohl millionenfach erklärt werden müßte dass man doch gar nichts aus der zeit von vor 60 jahren damit verherrlichen mag sondern man dieses symbol nur aus z.b. religiösen gründen trägt und das kann je nach staatsanwalt und richter furchtbar schwer werden.

selbst mit schmuck ist das extreme vorsicht walten zu lassen. habe da selbst bei einer razzia erlebt, dass jemand von der polizei aufgefordert wurde seine halskette zu zeigen (an der eine sowilo rune hing). man tut ja was einem die ordnungsmacht befiehlt und auf einmal gabs ne anzeige wegen verwendung verfassungsfeindlicher kennzeichen.
ich hab mich da dann mal weiter schlau gemacht und kam zu folgender erkenntniss:
weder der besitz noch das tragen solches symbole sind illegal. lediglich das öffentliche zur schau stellen.
sprich hätte diese person bei der razzia zuerst die beamten darauf hingewiesen dass auf dieser halskette verfassungsfeindliche kennzeichen zu sehen sind, die sie nicht in der öffentlichkeit zeigen möchte und die beamten hätten weiterhin darauf bestanden dieses schmuckstück sehen zu wollen so hätte es keine rechtliche handhabe gegen die besagte person gegeben.

kurzum zu den "heiklen" zeichen:

verwendung in worten/sätzen/spruchbändern sind ok.

bei einzelnen zeichen, egal ob tattoo oder schmuck: öffentliche sichtbares tragen kann zur strafverfolgung führen.

Ich erhebe bei meinen aussagen aber keinen anspruch auf rechtssicherheit. bin nur bäcker und kein anwalt
__________________
Ich bin der, der ich bin
SumTalisSum ist offline  
Alt 17.02.2008, 20:29   #18 (permalink)
Pipou
 
Benutzerbild von ToraNeko
 
Registriert seit: 21.01.2007
Beiträge: 63
Du könntest ja auch sagen, dass du Chemiker bist und einfach Butan so klasse findest... das sieht nämlich genauso aus wie eine um 90° gedrehte Rune... ob sie das wohl irgendwann auch verbieten

http://php.educanet2.ch/kmez1/Moleku...uren/Butan.jpg
ToraNeko ist offline  
Alt 18.02.2008, 12:15   #19 (permalink)
Neugieriges Pflock-Goggle
 
Registriert seit: 10.02.2008
Ort: badisch-schwäbische west-ostgrenze
Beiträge: 7
wird vermutlich genau so wenig verboten wie die schulterklappen eines hauptfeldwebels bei der bundeswehr, und das zeichen da drauf is (othala) noch nicht mal gedreht oder sonstwas
(wer nicht weiss was ich meine,.. googel bildersuche hauptfeldwebel)

übrigens: ich besaß auch mal so ne othala-halskette, als ich bei der bundeswehr war. befehlsgemäß zog ich die aus, hängte sie in meinen spind und zog meine "hundemarke" an.

an diesem tag war spindkontrolle, ich wurde zum zugführer gerufen, warum verbotene zeichen ,.. bla,bla,bla
tja und 2 monate später hatte ich dann besuch vom MAD (mitilärischer abschirmdienst) also quasi dem deutschen NCIS.
musste denen stundenlang erklären warum ich das halskettlein habe und wieso und woher usw.
meine frage warum ich hier schikaniert werde und jeder hautfeldwebel mit sowas öffentlich sichtbar und auch noch 2 von den abzeichen frei rumlaufen darf wurde ignoriert.
naja, weiter is nix passiert, da ich das teil ja nicht öffentlich gezeigt hab und 3 wochen später war ich sowieso weg von dem trachtenverein. trotzdem wars viel zu viel stress wegen nix und wieder nix.
__________________
Ich bin der, der ich bin
SumTalisSum ist offline  
Alt 18.02.2008, 16:27   #20 (permalink)
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.01.2008
Ort: Ennepe-Ruhr-Kreis
Alter: 41
Beiträge: 265
Zitat:
Zitat von Irina Beitrag anzeigen
... versuchen sie ein bisl zu "verstecken", vielleicht in Form einer Binderune o. ä., dann kommt keiner auf doofe Gedanken.
Da hat doch vor Kurzem ein Gericht geurteilt, daß die 'Marke' Thorsteinar zu Recht vom Vermieter fristlos gekündigt wurde: Wegen arglistiger Täuchung.
Thorsteinar war in den Medien u.a. wegen 'verborgener' NS-Symbole (Binderunen) auf ihren Kleidungsstücken und Accesoires...
Aber, wenn ich mich recht entsinne, hat das Gericht das letztlich auch mit dem Argument verbunden, daß Thorsteinar den Träger des Eisernen Kreuzes Steiner schon mit dem unkenntlich gemachten Markennamen huldigt - ein direkter NS-Bezug also...

Ich lasse mir keine Runen verbieten - und im Streitfall habe ich etliche Leumundszeugen, die mir 'eher linkspolitische' Ansichten bestätigen werden, was es glaubhaft machen dürfte, daß ich die Runen eben nicht als 'rechtsradikales Gut' nutze...

Überhaupt: Wieso ist das Kruzifix (... als 'gewaltverherrlichendes Symbol) nicht ebenfalls verboten? Nee! Ich lass' sie mir nicht verbieten!!!
Whyatt W. Bornagan ist offline  
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