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Die Familie Hier sollen alle Fragen rund um das heidnische Leben innerhalb der Familie, die aufkommenden Probleme usw. besprochen und diskutiert werden

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Alt 27.10.2007, 00:58   #1 (permalink)
Trancetanzbär
 
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Der letzte Wille / Patientenverfügung

Gemeinhin verfügt man ja obiges, weil man im Bedarfsfall selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen kund zu tun oder durchzusetzen. Die Frage ist, ob sich die Familie auch daran hält, wenn es einmal soweit kommen sollte.
Ich habe für mich persönlich schon jetzt Wünsche und Verfügungen festgehalten und teile sie auch jedem, den es später angehen wird, mündlich und auch "nachdrücklich" mit, daß alles genauso geschehen soll, wie ich es will, selbst wenn es auf 99,5% der Gesellschaft befremdend wirken könnte.
Es ist nicht so, daß ich in der nächsten Zeit mit meinem Ableben oder mit Koma rechne, aber trotzdem...
Wie haltet ihr das? Habt ihr schon etwas derartiges hinterlegt, vielleicht sogar rechtsverbindliches?
merlind ist offline  
Alt 27.10.2007, 02:02   #2 (permalink)
Asen- und Vanentreuer MOD
 
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Zitat:
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Wie haltet ihr das? Habt ihr schon etwas derartiges hinterlegt, vielleicht sogar rechtsverbindliches?
Heilsa!
Sicherlich hat unsere Gesellschaft einen sagen wir mal, schwierigen/verkrampften Umgang mit dem Thema TOD, aber auch ich habe bereits vor ca. 5 Jahren meiner damaligen Freundin und jetzigen Frau mitgeteilt wie ich beerdigt werden möchte, welches Lied an meiner Totenfeier gespielt werden soll, u.s.w. Dies habe ich dann auch vor 4 Jahren schriftlich nieder gelegt. Ich weiß auch ganz genau, daß es so ablaufen würde und sie mir diesen letzten Willen erfüllen würde.
Ich werde wohl auch vielleicht das ganze offiziel (notariel) machen, im Zusammenhang mit einem Testament um einen entsprechenden Vormund für unser (noch) ungeborenes Geschöpf festzuschreiben.

Also ich habe da persönlich ein sehr unverkrampftes Verhältnis beim Thema Ableben, was mein eigenes angeht. Es ist ja nun mal ein Faktum, dass dieser Tag irgendwann kommt ...

Also, falls Du mit Deiner Frage irgendwie ausdrücken wolltest, ob Du nicht ganz normal bist, dann würde ich mich eher fragen, ob die Gesellschaft normal ist!


Mit lebensbejahendem Gruß
Germane
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Germane ist offline  
Alt 27.10.2007, 14:07   #3 (permalink)
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salut,

deinen "letzten willen" kannst du tatsächlich mit hilfe eines notars festsetzen. dieser trägt auch dafür sorge, daß er, soweit möglich und legal, durchgesetzt wird.

in diesem zusammenhang möchte ich auch auf die sog. patientenverfügung hinweisen. diese erhält man in jedem krankenhaus (meist beim sozialdienst). darin hält man fest, welche lebenserhaltenden maßnahmen man im falle schwerer krankheit wünscht und welche nicht, welche seelsorgerische betreuung man möchte, ob man organe spenden möchte, wie die beerdigung sein soll etc. kann ich jedem nur empfehlen, denn wenn man mal einen unfall hat und unvermittelt weg ist vom fenster, denn ist sowas sicherlich das allerbeste und erspart angehörigen und ärzten rätselraten über die wünsche des patienten, der vllt. gar nicht mehr imstande ist, diese selbst zu äußern.

lg,

amala
amala krähenfeder ist offline  
Alt 30.10.2007, 10:20   #4 (permalink)
liest immer noch ;)
 
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Da ich im Moment im Begriff einer Neuordnung meines Lebens bin, kam mir der Gedanke in letzter Zeit öfters, mich auch in dieser Hinsicht abzusichern. Für die Hinterbliebenen macht es Entscheidungen einfacher, und ich selbst fühle mich durch die Verfügungen/das Testament doch auch ein wenig "geborgener" - wenn man das so nennen kann. Allerdings hätte ich nun überhaupt keinen Plan, wie man ein Testament aufsetzt, was da alles rein muss, was darf, und vor allem, wie man sich sicher sein kann, dass das auch alles so gemacht wird, was da drin verfügt wird. Kennt sich da jemand aus, vor allem aus eigener Erfahrung?
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Morpheus ist offline  
Alt 30.10.2007, 12:01   #5 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Morpheus Beitrag anzeigen
.... Allerdings hätte ich nun überhaupt keinen Plan, wie man ein Testament aufsetzt, was da alles rein muss, was darf, und vor allem, wie man sich sicher sein kann, dass das auch alles so gemacht wird, was da drin verfügt wird. Kennt sich da jemand aus, vor allem aus eigener Erfahrung?
Hallo Morpheus,

da kann ich als gelernte Anwaltsgehilfin helfen:

Testamente setzt man handschriftlich - und somit eigenhändig auf. Das ist eine Voraussetzung. Dann muss man das Teil eigenhändig unterschreiben, mit Datum versehen.

Diese beiden Voraussetzungen sind getroffen worden, damit nicht jemand drittes dir z.B. die hand führen kann und dir etwas ins Testament hereindiktiert, was er möchte und du nicht.

Ansonsten kannst du dort hineinschreiben, was du möchtest, wem du was vererben willst, wer "leer" ausgehen soll, wer sich um die hinterbliebenen Katzen/Hunde o.ä. kümmert, wer das Familiensilber, den Schmuck und co erhalten soll.

Was nicht geht, ist, dass man den geliebten WauWau als Alleinerben einsetzt. das geht nicht. Man kann jedoch z.B. Tante Trude bestimmen, für den Hund zu seinen lebzeiten zu sorgen und daraus aus dem Vermögen "bedient" (soll heißen bezahlt) wird.

Den z.B. ungeliebten Sohn leer ausgehen zu lassen geht auch nicht so ganz, den Pflichtteil müssen die Hinterbliebenen bekommen, die aus dem Testament herausfallen. Es sei denn, sie machen sich "groben Unfuges" schuldig, wie z.B. Mordversuch und co. Dann kann man sie komplett vom Erbe ausschließen.

Ein Notar hilft hier bei der Testamentaufsetzung , aber obacht, der will natürlich dafür auch Geld haben, welches sich anhand der Erbmasse errechnen lässt. Dort kann man sein Testament auch hinterlegen - ebenso wie eine Patientenverfügung.

Der Notar eröffnet das Testament wenn es soweit ist. Mit einer Patientenverfügungsvollziehung hat ein Notar nichts zu tun, dort kann man sie ebenfalls nur hinterlegen. Ich weiß das aus eigener Erfahrung, weil meine Mutter eine gemacht hat beim Notar, es mir aber obliegt, diese dann im Falle des Falles durchzusetzen.

Was auch noch beim Thema Erbfall wichtig ist, ist der Erbschein. Den erhält man am Wohnsitz des ERblassers = der der gestorben ist.

Hoffe, ich konnte helfen!

Morag
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morag ist offline  
Alt 30.10.2007, 13:29   #6 (permalink)
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Das ist interessant, vielen Dank, Morag!
So wie ich das lese, MUSS man also das Testament beim Notar hinterlegen? Ich nehme an, aufgrund der Sicherheit, dass es Anwendung findet, schon. Das mit der Verfügung am Krankenbett etc. sehe ich dann aber eher als freiwillig, da man das gesetzlich nicht befolgen muss, oder?
Hm, das mit dem Pflichtteil war mir soweit schon klar. Ich hoffe ohnehin, dass, wenn es mal so weit kommt, meine (eventuellen) Kinder sich nicht über mein Erbe stürzen bzw. dass es zu direktem Familienstreit kommt. Das fände ich grausam...
Aber bei Geld hört der Spass ja bekanntlich auf, und ich denke, ich werde mich auch hier so gut es geht absichern. Auch in Anbetracht der Tatsache, dass ich selbst noch Dinge regeln kann, die mir zu Lebzeiten wichtig erscheinen.
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Morpheus ist offline  
Alt 30.10.2007, 13:30   #7 (permalink)
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Wenn wir von Testament und Patientenverfügung sprechen sollten wir die Vorsorgevollmacht ( Vorsorgevollmacht - Wikipedia ) nicht vergessen. Die ist sehr wichtig für den Fall das man nicht mehr in der Lage ist, seine Dinge selbst zu regeln. (z.B. wenn man nach einem Schlaganfall sich nicht mehr artikulieren oder anderweitig verständlich machen kann, oder wenn man im Koma liegt oder in eine Geschlossene eingewiesen wurde, etc.) Wenn das passiert setzt der Staat automatisch einen rechtlichen Vertreter für einen ein. Auch wenn man verheiratet ist, Kinder hat oder noch Eltern. Um zu vermeiden dass ein Fremder die Vollmacht über all die finanziellen und persönlichen Belange bekommt erteilt diese Vorsorgevollmacht. Man kann dort selbst bestimmen wer für einen im Fall des Falles die Dinge für einen regeln soll. Auch bestimmt man auf welchen Bereich sich das beziehen soll.

Liebe Grüße
Wölfin
Sternenwoelfin ist offline  
Alt 30.10.2007, 13:45   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Morpheus Beitrag anzeigen
Das ist interessant, vielen Dank, Morag!
So wie ich das lese, MUSS man also das Testament beim Notar hinterlegen? Ich nehme an, aufgrund der Sicherheit, dass es Anwendung findet, schon.
Aber nein, das muss man nicht. (Ich glaub das wollte Morag auch nicht sagen. Sie wollte nur ausführen wie das abläuft wenn man sich entschliesst einen Notar hinzuzuziehen. @ Morag: Mein Adlerchen haue mir auf die Schnauze falls es falsch ist.) Du kannst, unter Beachtung von Morags Hinweisen über das Anfertigen eines Testaments, jederzeit ein eigenes erstellen und es auch bei Dir verwahren. In den meisten Fällen wird das auch das Sinnvollste sein.

Notar macht nur Sinn wenn die Erbsache komplizierter wird (z.B. wenn Du eine Firma zu vererben hast, etc.). Dann würd ich einen Notar nehmen um sicher zu sein dass alles seine Richtigkeit hat und alle steuerrechtlichen Dinge beachtet wurden.

Wenn Du Deinen Erben nicht traust kann Du das Testament natürlich auch beim Notar hinterlegen aber im Normalfall wird das wohl nicht nötig sein.


Zitat:
Zitat von Morpheus Beitrag anzeigen
Das mit der Verfügung am Krankenbett etc. sehe ich dann aber eher als freiwillig, da man das gesetzlich nicht befolgen muss, oder?
Verfügung am Krankenbett? Meinst Du damit die Patientenverfügung? Wenn ja, dann ist eine solche Verfügung bindend. Der von Dir für die Durchsetzung Deines Willens Beauftragte muss diesen Willen durchsetzen, auch wenn er anders denkt oder fühlt. Daher sollte man sich auch überlegen wen man damit beauftragt. Kann man z.B. dem Partner zumuten die Geräte abstellen zu lassen? Wie wird er/sie mit dieser Sache fertig. Ich denk es ist sehr wichtig vorher mit dem Menschen zu sprechen, der das dann tun soll, um herauszufinden ob er/sie es überhaupt kann, aber auch um zu erklären warum man diese Verfügung macht, welche Gründe sie hat. Das erleichtert nachher die Umsetzung.


Ach ja, und weil ich oben die Vorsorgevollmacht erwähnte: Es muss nicht die gleiche Person sein, die in die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht eingetragen ist. Mein Vater z.B. hat das unter uns Kindern aufgeteilt.

Liebe Grüße
Wölfin


Nachtrag: Hier noch ein interessanter Link zum Thema Patientenverfügung: Patientenverfügung nach Empfehlung des Bundesjustizministeriums 2004

Alternativ kann man noch im Netz suchen oder sich Literatur zulegen. Zu all den angesprochenen Themen gibts Bücher. Auch Verbraucherzentralen können weiterhelfen. Ich denk bei so wichtigen Entscheidungen wie die o.g. kann man nicht genug informiert sein bevor man sie trifft.

Liebe Grüße
Wölfin
Sternenwoelfin ist offline  
Alt 30.10.2007, 14:37   #9 (permalink)
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@wölfchen: warum soll ich dir auf die Nase hauen? Du sprichst meine Gedanken aus! richtig, man muss nicht.

Es ist nur sinnvoll, wenn große Sachen (Firmen und co) zu vererben sind, Misstrauen herrscht oder man solche Eventualitäten wie z.B. ein Brand in dem haus, in dem das Testament aufbewahrt wird, mit einbezieht.

Auch die anderen ausführungen von der Sternenwölfin sind mir aus meinen Gedanken gesprochen.

Was ich auch noch anführen will ist folgendes:

Man sollte sich solche Sachen wie Testament, Verfügungen und co einmal pro jahr durchlesen und überlegen, ob sie noch dem aktuellen willen entsprechen. Man kann jederzeit eine neue ausfertigen, wenn dem nicht so ist.

Es sind z.B. schon viele Exfrauen mit Geld aus Versicherungs-Begünstigungen reich geworden, deren Beziehungen zum Versicherungsnehmer/Erblasser (oder ähnlich) schon längst beendet waren.

Um aufs Testamen zurück zu kommen:

Es gilt übrigens hier immer die Ausfertigung mit dem jüngsten Datum.

Grüße!
Morag
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morag ist offline  
Alt 31.10.2007, 10:19   #10 (permalink)
liest immer noch ;)
 
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Au Backe, da muss man ja einiges bedenken. Ok, dann werde ich ein Testament, eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht ausstellen, mir verantwortliche Personen aussuchen und mit ihnen darüber sprechen. Nebenbei kann man ja mal bei einem Notar nachfragen, was eine Lagerung und spätere Vollstreckung etc. kostet.
Bei der Thematik fällt mir ein, dass ich nie mit meinen Verwandten darüber geredet habe, was ist, wenn es soweit ist - weder bei mir, noch bei ihnen selbst. Ich glaube, dass muss ich mal nachholen, weil mich auch gerade interessieren würde, wie meine Eltern das überhaupt geregelt haben...

Und andersherum, wie ist das für jemanden, der die Verantwortung trägt, also als Verwalter/Entscheidungskraft eingesetzt ist?
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Morpheus ist offline  
Alt 31.10.2007, 11:50   #11 (permalink)
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ja, es gibt jemand, mich.

ich habe die Vorsorge/Patientenverfügungs-vollmacht für meine Mutter.

zuerst ist es ein dämliches gefühl, aber später hab ich gedacht, gut, ok. dann pass ich ebend - wenn es soweit ist - auf sie auf und verfüge so, wie sie möchte.

Dass du notarielle Hilfe anfordern willst, finde ich gut. das ist schließlich ein profi und er hat gelernt, was genau zu tun ist.

grüße!
Morag
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morag ist offline  
Alt 31.10.2007, 12:58   #12 (permalink)
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Ich bin eingetragen als Verantwortliche in die Patientenverfügung meines Dads. Er hat sich damals mit mir hingesetzt und mir genau erklärt wie er das Gannze sieht und was er von mir erwartet. Er hat auch erklärt warum er sich das wünscht. Was er nicht gemacht ist, mich vorher zu fragen und mit mir darüber zu sprechen. Ich bekam das Ding unterschriftsreif auf den Tisch und er erwartete eine Unterschrift. Erst danach kamen die Erklärungen. Glücklicherweise habe ich keine Probleme mit dem was er in der Verfügung stehen hat und kann das guten Gewissens umsetzen. Daher war's kein Problem für mich das zu unterschreiben. Aber ich hätt's gut gefunden wenn er erstmal mit mir gesprochen hätte bevor er mich vor vollendete Tatsachen stellt zumal er ja nicht wusste wie ich über diese Dinge denke.

Meine persönlichen Verfügungen sind noch nicht verfasst. Ich möchte meinen Mann als Bevollmächtigten einsetzen, muss aber erst herausfinden ob es ihm überhaupt möglich ist, meinen Willen so durchzusetzen. Gerade bei Partnern ist das mit extremst hohen psychischen Belastungen verbunden. Man muss sich nur mal überlegen wie es ist den Partner z.B. an der Herz-Lungen-Maschine zu sehen, wie sich der Brustkorb hebt und senkt, der Körper rosig durchblutet ist während ein Arzt nebenbei bemerkt: Ihr Mann ist tot. Wie kann man das dann glauben wenn sich die Seele und alles in einen weigert das anzuerkennen (was völlig normal ist im ersten Schmerz)? Wird beim Partner nicht immer der Gedanke bleiben: "Und es war doch ich die sie/ihn umgebracht hat?" Wie wird er damit auf Dauer leben können?

Wenn ich merke dass ich meinem Mann damit zuviel zumute werde ich meinen Freund bitten, das zu übernehmen. Es ist wichtig dass man dem Menschen, der Bevollmächtigter sein wird, auch 100% vertraut. Man begibt sich voll in seine Hand, legt sein Hab und Gut (Vorsorgevollmacht) und sein Leben (Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht) ganz in die Hände des Bevollmächtigten und da sollte man sich schon sicher sein, dass dieser so verfährt wie man es sich wünscht.

Bei einer Vorsorgevollmacht ist noch zu bedenken dass der Bevollmächtigte sich auch mit finanziellen Dingen auskennen sollte (was offensichtlich heute immer weniger Menschen tun). Es nützt nichts nach 6 Monaten Koma wieder aufzuwachen und das Haus ist verkauft oder hoch verschuldet und die Aktien sind für einen Spottpreis abgestoßen worden. (Klar, krasses Beispiel, aber eben nur ein Beispiel.) Auch wär's wichtig jemanden zu finden der vor Ämtern keine Angst hat und sich auch traut sich da durch den Beamtendschungel zu wursteln. Man kann aber auch eine Vorsorgevollmacht so einteilen dass für die verschiedenen Bereiche verschieden Bevollmächtigte eingesetzt werden. So kann das Finanzielle ein anderer regeln als das Private. Auch hier ist es wichtig mit den Menschen vorher zu sprechen - und vielleicht nicht zwei Todfeinde auszusuchen die je einen Teil der Vorsorgevollmacht betreuen sollen denn schließlich gibts Entscheidungen über die sich die Leute absprechen müssen. Ein einzelner Bevollmächtigter ist klar vorzuziehen aber ich wollte aufzeigen dass es auch anders geht für den Fall dass man niemanden findet der für alles geeignet ist.

Liebe Grüße
Wölfin
Sternenwoelfin ist offline  
Alt 09.11.2007, 00:51   #13 (permalink)
Heidschnuckel
 
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Hallo zusammen,

erstmal vorneweg: Ich finde es richtig gut, dieses Thema hier zu sehen. Schön auch zu lesen das sich welche mit diesem (schweren) Thema befassen. Ich kann nur jedem raten, sich eine Patientenvefügung zu machen. Auch sollte man mit den Angehörigen darüber sprechen, was sie wie möchten im Falle eines Falles.
Ich war sehr froh zu wissen wie meine Mutter sich ihre Beerdigung gewünscht hat und auch das ich mit ihr generell schon über das Thema Tod und sterben gesprochen habe. Auch wenn ich mich zuerst verschlossen habe, nix davon habe hören wollen. Es hat unsere Beziehung noch vertieft. Auch mit meiner guten Freundin und mit meinem Freund habe ich mich schon über meinen Tod (und den ihren) unterhalten.

Immerhin muss jeder sterben und manchmal ist es nicht schlecht sich daran zu erinnern...

LG Sybel
__________________
Es murmeln die Wogen ihr ewges Gemurmel.
Es weht der Wind, es fliehen die Wolken,
Es blinken die Sterne, gleichgültig und kalt.
Und ein Narr wartet auf Antwort.

H.Heine
Sybel ist offline  
Alt 09.11.2007, 16:29   #14 (permalink)
Asen- und Vanentreuer MOD
 
Benutzerbild von Germane
 
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Zitat:
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Immerhin muss jeder sterben und manchmal ist es nicht schlecht sich daran zu erinnern...
Hallo Sybel!
Das sehe ich ganz genau so. Der Tod ist nun einmal Teil vom (Lebens-)Rad.
Nur daran erinnert werden möchten nicht wirklich alle Menschen und da fängt es an, nicht mit dem Thema umgehen zu können.


Asenkraft und Wanensegen
Germane
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Germane ist offline  
Alt 19.11.2007, 22:43   #15 (permalink)
Setian
 
Benutzerbild von Daelach
 
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Beiträge: 129
Schön ist es natürlich, wenn man selber dafür Sorge tragen kann, daß man nicht als Zombie in der Apparatemedizin endet, nur um noch ein paar miese Monate hier gefangengehalten zu werden. Das Nächstschönste ist, wenn Angehörige einem diesen Wunsch erfüllen, und sich in Zwiestreit zwischen staatlichem Gesetz und dem Willen des geliebten Blutes fürs letztere entscheiden.

*winks* Daelach
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